Vorgehensweise bei der Abgabe einer Parzelle
 
Laut der Satzung § 7: Der Vorstand entscheidet über die Vergabe von Parzellen.

   Der Garten kann erst nach Meldung beim Vorstand verkauft werden.

    Der Pächter informiert den Vorstand über die Abgabe der Parzelle und gibt ggf. eine Verkaufsanzeige für die Schaukästen ab.

    Vor der Umschreibung prüft der Vorstand des KGV die Unterlagen und überprüft die Bebauung auf ihre Größe, die Bepflanzung (nicht kleingärtnerisch typischen Gewächs, wie Wald-, Nadelbäume, Koniferen usw. müssen gefällt werden).

    Der Vorstand  überprüft kostenpflichtig die Stromanlage auf der Parzelle.

    Der Alt-Pächter informiert den Neu-Pächter über evtl. Rückbauten, Fällung oder Entsorgungen auf der Parzelle.

    Der Pächter stellt den evtl. Neu-Pächter in der Sprechstunde dem Vorstand vor.

    Der Neu-Pächter überweist die Gebühren (z.Z. 638 €) auf das u.g. Vereinskonto. Es gibt keine Ratenzahlung!

    Sobald die Zahlung eingegangen ist, bekommt der Neupächter per Post, die er bis zur nächsten Sprechstunde vollständig ausfüllt. Erst dann wird die Parzelle überschrieben.

    Der Alt-Pächter kann nach abgeschlossener Umschreibung seine Laube verkaufen. Seine Sicherheitsleistung erhält er per Überweisung zurück.
 
Die Vorstand des KGV 

Abzugebene Parzellen

Hier können unsere Mitglieder Ihre Verkaufsabsichten veröffentlichen. 
Für die Preisvorstellung und den Inhalt dieser Anzeigen ist ausschließlich der Pächter für verantwortlich.
Der Vorstand darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Kontaktdaten rausgeben.

Für die hier veröffentlichten Anzeigen ist ausschließlich der Pächter der jeweiligen Parzelle verantwortlich